Jetzt 100% BAFA Förderung für Ihren Datenschutz sichern

DSGVO-beratung im Wert von 4.000€

Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Datenschutz auf Vordermann zu bringen mit der Wirtschaftsförderung für von Corona-betroffene kleine und mittelständische Unternehmen. Unsere Datenschutz-Beratung ohne Eigenanteil und ohne Rückzahlung, inklusive externem Datenschutzbeauftragten.

 

Gerne erklären wir Ihnen wie:

Das Pridatect Datenschutz-Beratungspaket

Eine unschlagbare Kombination: DSGVO Software mit Datenschutz-Automatisierungen und professionellem DSB-Service 

Personalisierter Service

Der Kundensupport unserer Datenschutz-Experten mit regelmäßigen Kontakten gewährleistet eine kontinuierliche Einhaltung der DSGVO. Ihr Unternehmen wächst und verändert sich und wir helfen Ihnen dabei konform zu bleiben.

Fortwährendes Monitoring

Wir überwachen die Einhaltung geltender DSGVO-Vorschriften unserer Kunden und melden, wenn Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Kooperation mit Datenschutzbehörden

Bei Bedarf arbeiten wir mit lokalen und internationalen Datenschutzbehörden und kommunizieren mit Ihnen im Fall einer Untersuchung. Sie können sich weiterhin ungestört auf Ihr Unternehmen konzentrieren.

BAFA Richtlinien und Antrag zur Förderung herunterladen

Kommt der Corona-Zuschuss für Ihr Unternehmen in Frage?

Der Schutz personenbezogener Daten ist für jedes Unternehmen von Bedeutung. Daher erhalten KMUs, die von der Corona-Krise betroffen sind, einen staatlichen Zuschuss für Ihre Datenschutzberatung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).

Die Antragstellung ist recht unkompliziert. Es reicht eine kurze Begründung aus, die beschreibt inwiefern Ihr Unternehmen unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund von Corona leidet. Zusätzlich stellen wir Ihnen den notwendigen Beratungsbericht und die Rechnung über Beratungsleistungen für den Antrag zur Verfügung. Alle weiteren Details finden Sie auf der offiziellen BAFA-Seite

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie finden auf dieser Seite auch eine detaillierte Liste mit häufig gestellten Fragen.

Unser externer DSB Service

Mit Pridatect haben Sie Zugriff auf ein Team internationaler Datenschutzspezialisten

Profitieren Sie von der Pridatect DSGVO-Software

Immer aktualisiert und an Ihre Bedürfnisse angepasst

Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ist eine gute Option, da diese die Unabhängigkeit garantiert, unter der ein Datenschutzbeauftragter gemäß der DSGVO handeln muss. Mit Pridatect profitieren Sie außerdem von allen Automatisierungen, die unsere DSGVO-Software zu bieten hat: Risikoanalyse, Folgenabschätzung, obligatorische rechtliche Dokumentation wie Cookie-Richtlinien usw. Alle Dokumente sind über unser kollaboratives User Desk leicht zugänglich.

Darüber hinaus können Sie sich auf unser internationales Juristenteam verlassen, das im Datenschutz spezialisiert ist. Unsere Fach-Juristen stehen jederzeit für Fragen und Zweifel zur Verfügung und bieten Ihnen einen personalisierten Service.

Häufige Fragen

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaftsförderung und Mittelstand) bietet diverse Förderungsprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen an. Eines der interessantesten aktuellen Förderungsprogramme ist die Förderung unternehmerischen Know-Hows für Corona-betroffene Unternehmen. Dieses BAFA Förderungsprogramm unterstützt Unternehmen mit einem Zuschuss von 4.000€ für Beratungsleistungen – wie die Datenschutz-Beratung von Pridatect.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaftsförderung und Mittelstand) fördert in Zeiten der Corona-Krise betroffene Unternehmen mit einem Zuschuss für Beratungsleistungen. Solch eine Beratungsleistung kann zum Beispiel die Beratung für den Umsatz von einem Datenschutzsprogramm in Ihrem Unternehmen sein.

Die BAFA-Förderung für Beratungsleistungen steht von Corona-betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Freiberuflern, (KMUs) zur Verfügung. 

Des Weiteren identifiziert das BAFA förderungsfähige Unternehmen wie folgt:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Diese Unternehmen müssen Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nach der EU-Definition als KMU gelten.

Nach der BAFA fallen solche kleine und mittlere Unternehmen unter den Förderungsbedarf, die wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die aktuelle Corona-Krise erleiden. KMUs, die schon vorher wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten, können nicht gefördert werden.

Von der BAFA-Förderung für Beratungsleistungen ausgenommen sind KMUs, die schon vor der Corona-Krise wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Auch eine Beratung vor Unternehmensgründung wird noch von dem BAFA bezuschusst.

Des Weiteren sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

 

Die Förderung der Pridatect Datenschutzberatung erfolgt in den folgenden Schritten:

  1. Kostenloses Beratungsgespräch mit Pridatect zur Ermittlung des exakten Beratungsbedarfs
  2. Definierung des Beratungsumfangs und der anfallenden Kosten
  3. Mit unserem Beratungsbericht und der Rechnung über die Beratungsleistungen, können Sie dann den BAFA-Antrag einreichen
  4. Nach erfolgreicher Genehmigung des BAFA-Antrags beginnen wir mit der Datenschutzberatung und gemeinsamen Implementierung des Datenschutzprogrammes in Ihrem Uternehmen
  5. Die Kosten der Beratung werden direkt über die Förderung beglichen. Sie müssen weder in Vorauszahlung treten, noch die Kosten hinterher an das BAFA zurückzahlen.

Das BAFA fördert Beratungsleistungen in einem Umfang von bis zu 4.000€.

Keine Sorge! Wir unterstützen Sie gerne bei der BAFA-Antragsstellung. 

  1. Sie halten ein kurzes, kostenloses Informationsgespräch mit Ihrem regionalen BAFA-Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen.
  2. Die Leitstelle prüft die Fördervoraussetzungen, informiert Sie und das BAFA über das Ergebnis.
  3. Mit den von uns zur Verfügung gestellten Beratungsdokumenten erstellen Sie Ihren BAFA-Antrag zur Förderung der Beratungsleistungen. 
  4. Nach erfolgreicher Genehmigung beginnen wir mit Ihrer Datenschutzberatung.

Beginnen Sie noch heute

Entdecken Sie, wie Pridatect Ihnen helfen kann die Kontrolle über Ihren Datenschutz zu übernehmen

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie einfach unser Vertriebsteam.

☏ +49 3031 199 231 | Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr