Clubhouse und Datenschutz: Was Sie und Ihr Unternehmen beachten sollten

Seit wenigen Wochen genießt die US-App Clubhouse nun auch in Deutschland große Aufmerksamkeit. Trotz der rekordverdächtigen Ausbreitung geriet sie jedoch mehrfach negativ in die Schlagzeilen. Vor allem in Deutschland weisen Kritiker auf starke Mängel auf Datenschutzebene der sogenannten “drop-in audio app” hin.

Was ist Clubhouse überhaupt?

Clubhouse ist eine Netzwerk-App, die Live-Podcasts und Diskussionsrunden in virtuellen Audio-Chaträumen zu Verfügung stellt. Bislang ist die US-amerikanische Anwendung nur im App-Store und daher nur für Apple-Nutzer sowie ausschließlich mit Einladungslink verfügbar. Nach einem ersten Boom in der USA konnte die im April 2020 gestartete Plattform inzwischen auch in Deutschland ihr Netzwerk ausbauen und hat im Januar 2021 die 2 Millionen-Nutzer-Marke weltweit geknackt.

Entspricht Clubhouse der DSGVO?

So interessant und innovativ Clubhouse auch sein möchte, sollte man einen genauen Blick auf den Datenschutz der App werfen, bevor man sich für eine Registrierung entscheidet.

Einladung

Bereits die Einladung zur Nutzung Clubhouses weist deutliche datenschutzrechtliche Risiken auf. Ein Nutzer kann sich nur dann registrieren, wenn er zuvor einen Einladungslink von einem bereits registrierten Nutzer erhalten hat.

Damit die Einladung funktioniert, greift der US-Anbieter auf die Kontaktdaten der registrierten Nutzer zu und speichert diese, um sie neben der Einladung unter anderem auch zu Werbezwecken zu verwenden.

Screenshot einer Einladung per SMS zur Registrierung bei Clubhouse

Clubhouse teilt seinen Nutzern mithilfe ihrer Kontaktdaten mit, wie viele “Freunde” sich bereits auf Clubhouse registriert haben und sammelt Daten über Personen, die die App nicht selbst benutzen und daher der Datenverarbeitung nur schwer widersprechen können. Hierbei besteht die Gefahr, dass von diesen Drittpersonen sogenannte Schattenprofile erstellt werden, die zu Werbezwecken genutzt werden.

Screenshot des Datenschutz-Hinweises von Clubhouse über den Zugriff auf Kontaktdaten und die Nutzung zu Werbezwecken

Wie sieht es mit den rechtlichen Hinweisen aus? 

Auch im Bezug auf die vorgeschriebenen rechtlichen Hinweise sollten wir uns den US-Dienst genauer ansehen. In den Einstellungen der App ist deutlich zu erkennen, dass diese ohne das in Deutschland vorgeschriebene Impressum 
angeboten wird und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutz-Hinweise nur auf Englischer Sprache verfügbar ist. Darüber hinaus fehlen in den aktuellen Datenschutz-Hinweisen alle Verweise auf die Rechte der Benutzer, die diesen gemäß der DSGVO zustehen.

 

Aufzeichnungen

Auch bei der Aufzeichnung von Audiodateien ist der Datenschutz der US-App problematisch. Clubhouse zeichnet die Konversationen in den Chaträumen auf und speichert diese auf Servern in den USA. In den Datenschutz-Hinweisen erklärt Clubhouse, dass diese Mitschnitte verschlüsselt gespeichert werden, Informationen über die Art der Verschlüsselung stellt der Anbieter jedoch nicht zur Verfügung. Obwohl die Speicherung der Audiodaten auf Grundlage einer Einwilligung bestehen sollen und nur um Beschwerden und Rechtsverstößen nachzugehen, gespeichert werden sollen, wird bei der Anmeldung kein Hinweis auf diese Einwilligung gegeben. Alleinig in den AGB und dem Datenschutz-Hinweis, macht Clubhouse darauf aufmerksam, was, nach deutschem Datenschutzrecht kaum als Einwilligung betrachtet werden kann. Unklar bleibt außerdem, wer Zugriff auf die Chatraum-Aufnahmen bekommt.

Screenshot des Datenschutz-Hinweises von Clubhouse über die Aufzeichnung von Audiodateien der Live-Audio-Chaträume

Wie wurde bisher gegen Clubhouse vorgegangen?

Diese Verstöße gegen das deutsche Datenschutzrecht wurden schnell erkannt. So äußerte sich nicht nur der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, kritisch zur US-App, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), welcher die Betreiberfirma Alpha Exploration Co. mit Sitz in Kalifornien im Januar 2021 abgemahnt hat. 

Der Vorstand der vzbv teilte vergangene Woche auf Twitter mit:

Welche Folgen hat diese Abmahnung für Clubhouse? 

Die Clubhouse Betreiberfirma Alpha Exploration Co. muss nun auf die Abmahnung der vzbv reagieren und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Sollte der US-Anbieter sich weigern, könnte es zu einer Klage und zuletzt zu Bußgeldern kommen.

Was ist Pridatects Empfehlung an Sie?

Solange der Datenschutz der “drop-in audio chat” Plattform Clubhouse derartige Lücken und Mängel aufweist, sollten Sie lieber Ihre Finger von der App lassen. Im Speziellen für Firmen-Smartphones und -Tablets besteht die Gefahr, dass bei Nutzung Unbefugte Zugang zu sensiblen Daten und vertraulichen Informationen Ihres Unternehmen bekommen.

Hinweis: Dieser Blogeintrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich zu Informationszwecken.

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Lisa Hofmann

TÜV ZERTIFIZIERTE Datenschutzbeauftragte UND DATENSCHUTZAUDITORIN

Lisa ist als TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte bei Pridatect für die Produktentwicklung der internationalen Datenschutzplattform zuständig. Als studierte Juristin, hat sie über 6 Jahre in diversen Unternehmen Datenschutzprogramme als interne Datenschutzbeauftragte implementiert und verantwortet. Sie ist leidenschaftlich daran interessiert Datensicherheit durch innovative technische Lösungen jedem Unternehmen einfach zugänglich zu machen.
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